Freiberufler oder doch Gewerbeschein?

Als Digitaler Nomade stellt sich genau diese Frage und genau da steigen schon viele aus. Was melde ich wie an, bei welcher Tätigkeit. Bin ich als Freiberufler tätig oder melde ich ein Gewerbe an? Ich werde euch hier eine kleine Übersicht geben, eine Denkhilfe, dies ersetzt aber keinen Besuch beim Finanzamt oder Steuerberater.

Wenn du keine Festanstellung hast und in Zukunft von unterwegs aus arbeiten möchtest, Produkte verkaufen möchtest, Dienstleistungen anbietest oder deinen eigenen Online-Kurs vermarkten möchtest, dann musst du dich zwingend damit auseinandersetzen, insbesondere im Kontext deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Das Thema wirkt im ersten Moment ein wenig trocken, aber es ist sehr wichtig, sich vorab darüber im Klaren zu sein, welchen Weg ihr gehen wollt.

Freiberufler  – was ist das?

(Auszug aus dem Gesetz § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz)

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen …“

Vorteile, als Freiberufler tätig zu sein, sind unter anderem:

  • Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer.
  • Keine Gewerbesteuer.
  • Keine Bilanzierung.
  • Ermäßigung in der Sozialversicherung durch Künstlersozialkasse (bei Künstlern und Publizisten).

Ist man nun als Digitaler Nomade unterwegs und macht nicht nur ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten, rutscht man schnell in das Feld des Gewerbes. Es gibt zwar Mischformen, sogenannte Misch-Tätigkeiten, aber das birgt oft einen hohen buchhalterischen Aufwand. Die Klärung deiner freiberuflichen Tätigkeit ist also von großer Bedeutung, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Freiberufler, gewerbeschein

Nun kommen wir zum Gewerbe, also einer Selbstständigkeit mit Gewerbeschein.

Definitionsgemäß:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicherTätigkeit und der Urproduktion. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie diverse dienstleistende Unternehmen. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeübt. (Quelle Wikipedia)

Das Ganze wird in einem sehr einfachen Verfahren beim Finanzamt angemeldet, kostet ca. 28€ und du benötigst dazu einen Personalausweis sowie eine „Geschäftsadresse“, was gerade für Neugründerinnen oft die Meldeadresse ist. Wenn du durch dein Vanlife, aber keine Meldeadresse mehr hast, kannst du auch eine „Ladefähige Geschäftsadresse“ als Firmensitz angeben. Diese ist auch zwingend notwendig. Ohne einen Firmensitz, ob auf deine Meldeadresse oder einer gemieteten Adresse, bekommst du kein Gewerbe.

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast (durch Corona ist es in manchen Ämtern auch schon elektronisch möglich) bekommst du kurze Zeit später einen Fragebogen zur „Steuerlichen Erfassung“ zugesendet. Dieser ist binnen von einem Monat auszufüllen und zurückzuschicken. Die wesentliche Frage besteht darin, möchtest du als Kleinunternehmer (also Umsatzsteuer befreit) geführt werden oder eben nicht.

Du kannst als Kleinunternehmer bis zu 22.000 Euro im Jahr verdienen, ohne Umsatzsteuer zu entrichten, kannst diese aber natürlich auch nicht geltend machen in deiner Steuererklärung. Ein weiterer Vorteil des Kleinunternehmers ist die Einnahme-Überschussabrechnung Ende des Jahres für das Geschäftsjahr (es ist super einfach).

Gehst du aber davon aus, schon im ersten Geschäftsjahr mehr Umsatz zu machen, solltest du darauf verzichten. Vorteile sind, dass du die Umsatzsteuer auch geltend machen kannst, also du darfst die ausgegebene Umsatzsteuer (für Rechnungen und Dienstleistungen) der eingenommenen entgegensetzen und auch viele andere Posten kannst du absetzen. Meist ist es so, dass du das erste Jahr direkt eine monatliche „Umsatzsteuer Voranmeldung“ dem Finanzamt gegenüber machen musst, später kann man dies aber auf aller 3 Monate setzen. Am Ende des Geschäftsjahres musst du eine aufwendige Steuererklärung machen, die sich oft nur mit einem Steuerberater bewältigen lässt. Aber machst du genug Umsatz, sollte dieser Posten definitiv mit einkalkuliert sein.

Du könntest aber auch z. B. das erste Jahr (gerechnet wird von Januar bis Dezember) als Kleinunternehmer machen und dich im folgenden Geschäftsjahr hochstufen lassen.

Was nicht geht, dich nach z. B. einem Jahr wieder als Kleinunternehmer herunterzustufen zu lassen. Per Gesetz bist du mindestens 5 Jahre in der Umsatzsteuergefangen. Bitte überlege also gut, wie du es angehst.

Dies ist nur eine ganz vereinfachte Darstellung der Steuermodelle und auch hier lege ich euch ein Beratungsgespräch beim Finanzamt oder Steuerbüro ans Herz. Das alles ist viel zu komplex, um es in einem Blogbeitrag rechtssicher zu kommunizieren, vor allem auch, weil sich die Gesetze dazu immer wieder ändern.

Ein Gewerbe sollte aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Deine gewerbliche Tätigkeit muss nach außen gerichtet sein. Es sollte also jeder Außenstehende deutlich erkennen, dass du als Selbstständiger ein Gewerbe betreibst. Du bist selbstständig, also ein Arbeitgeber. Deine gewerbliche Tätigkeit ist geplant und auf Dauer oder zumindest für einen von Beginn an geplanten Zeitraum vorgesehen.

Und letztendlich hast du die feste Absicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erzielen. Wenn dem nicht so ist, müsst ihr euch irgendwann mit Begrifflichkeiten wie: Liebhaberei und Scheinselbständigkeit auseinandersetzen.

Aber keine Angst, meint ihr es wirklich ernst mit eurem Business, besteht hier keine Gefahr.

Möchtet ihr tiefer in das Thema eintauchen, empfehle ich euch diese Seiten:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendung-im-Ueberblick/inhalt.html

Gründerlexikon  https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/freiberuflich-taetig/

Gründer Plattform https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden

Für Gründer https://www.fuer-gruender.de/

Und jetzt habt ihr den ganzen Text gelesen und denkt euch…super, ich hab doch gar nicht vor in Deutschland zu bleiben. Habe auch keinen Wohnsitz mehr und hab auch mit Deutschland sonst nicht mehr viel zu tun. Du hast die Absicht, auszuwandern?

Natürlich geht auch Gründen, also das Anmelden eines Gewerbes deiner Selbstständigkeit, in anderen Ländern und dies tatsächlich oft mit erheblichen Steuerersparnissen.

https://www.staatenlos.ch/      https://www.easydigitax.de/

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